Ehe- & Familienrecht

Die Regelung von Angelegenheiten innerhalb der Familie, also zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Ehepartnern, erfordert eine einfühlsame Beratung; es geht hier meist um sensible und höchst persönliche Themen wie Scheidung, Obsorge, Unterhalt usw.

Aus der Sicht von Dr. Josef Kaiblinger soll bei der Trennung von Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Nicht nur, weil dies einerseits der schnellste und günstigste Weg zur Scheidung ist, sondern dadurch andererseits emotionsgeladene Prozesse vermieden werden – zum Wohl der Kinder und für den Erhalt einer künftigen Gesprächsbasis zwischen den früheren Ehegatten.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG sind folgende Punkte zu regeln und müssen sich die Noch-Ehegatten einig sein:

  • Ehegattenunterhalt
  • Rechte und Pflichten gegenüber den Kindern (Unterhalt, Besuchsrecht, etc.)
  • Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der gemeinsamen Ersparnisse und Verbindlichkeiten

Die Verschuldensfrage muss bei einer einvernehmlichen Lösung nicht geklärt werden.

Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht erzielbar, bleibt nur mehr die strittige Scheidung. Dr. Josef Kaiblinger übernimmt gerne Ihre Vertretung mit dem Ziel eine schnelle und letztendlich für beide Seiten vernünftige und tragbare Lösung herbeizuführen.

Eine häufiger werdende Form der Partnerschaft ist die Lebensgemeinschaft. Da die derzeitige gesetzliche Regelung hier nur wenige Ansatzpunkte und Hilfen bietet, ist es empfehlenswert rechtzeitig rechtliche Fragen vertraglich zu regeln. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.

Vorausschauende Gestaltung der Zukunft:

Im Familienrecht gibt es rechtliche Instrumente mit denen Sie Ihre Zukunft gestalten können. Nach eingehender Beratung erstellen wir für Sie auf Wunsch entsprechende Schenkungsverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.